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PRESSEMITTEILUNG der CDU Breisgau-Hochschwarzwald

Breisgau-Hochschwarzwald – Der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp ruft die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald auf zur Volksabstimmung am 27. November zu gehen und mit Nein zu stimmen. Gleichzeitig widerspricht er immer wieder von den Grünen in den Raum geworfenen Behauptungen, wonach Stuttgart 21 zu Lasten des Ausbaus der Rheintalbahn gehe. Der CDU-Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald wird in den nächsten Wochen gemeinsam mit den Ortsverbänden für eine Teilnahme an der Bürger an der Volksabstimmung und ein Nein zum S21-Kündigungsgesetz werben. Hierzu wird es auch Plakate und Flyer geben.

Das von der grün-roten Regierung eingebrachte Kündigungsgesetz sei ein einziges Wirr Warr. „Die Regierung spricht von Kündigungsrechten, wo es keine gibt. Die Regierung verletzt allein mit der Einbringung des Gesetzes ihre Projektförderungspflicht, aber die größte Unglaublichkeit liegt in der Intransparenz, die mit diesem Gesetz verbunden ist“, so Rapp. Mit keinem Wort erwähne die grünrote Regierung die Folgekosten des Gesetzes. Mehr als 1,5 Milliarden Schadensersatzzahlungen drohen für nichts – die Fertigstellung von S21 würde das Land im Vergleich dazu nur 824 Millionen Euro kosten.

Es werde auch verschwiegen, dass die Menschen nicht über die Frage Stuttgart 21 Ja oder Nein, sondern lediglich über die Prüfung von nicht vorhandenen Kündigungsrechten abstimmen sollen. Dementsprechend ist die Fragestellung auf dem Stimmzettel irritierend und verwirrend. Dort wird stehen: „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage „Gesetz zur Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21(S-21 Kündigungsgesetz) zu“. Das bedeute ganz konkret: Wer für Stuttgart 21 ist, muss bei der Volksabstimmung mit ‚Nein‘ zum Kündigungsgesetz stimmen.

Die CDU-Fraktion hat diesen verwirrenden Text auf dem Stimmzettel kritisiert und fordert eine neutrale und mit dem Landtag im Einvernehmen abgestimmte Informationsbroschüre nach Schweizer Modell, die gemeinsam mit der Wahlbenachrichtigung versandt wird. Diese müsse den Menschen sowohl die Regeln bei der Volksabstimmung, das genaue Vorgehen, den Gesetzestext, die exakte Fragestellung und die Ausstiegskosten, sollte das Gesetz angenommen werden, aufzeigen.

Das in Baden-Württemberg geltende Quorum für Volksabstimmungen dürfe bei den Befürwortern nicht die Erwartung wecken, dass es besser sei nicht zu Wahl zu gehen, damit das Quorum nicht erreicht werde. Das Quorum bedeute, dass ein Drittel (das entspricht ca. 2,5 Millionen) der Wahlberechtigten im Land für das Kündigungsgesetz stimmen muss, damit es in Kraft treten kann. „Jeder ist deshalb aufgerufen, seine Meinung zu äußern und seine Stimme abzugeben. Nur ein klares Votum ‚Für Stuttgart 21‘ und damit gegen das Kündigungsgesetz, kann zu einer Befriedung im Land beitragen“, so der Abgeordnete. Wer ‚FÜR‘ Stuttgart 21 sei, müsse bei der Volksabstimmung am 27. November 2011 mit einem ‚NEIN‘ zum Kündigungsgesetz stimmen.

Rapp widerspricht auch den immer wieder von den Grünen behaupteten Zusammenhängen, dass Stuttgart 21 zu Lasten der Rheintalbahn geht. Dies sei rechtlich gar nicht möglich. Nicht verbrauchte Gelder würden in den Bundeshaushalt zurückfließen und seien nicht zwischen der Rheintalbahn und Stuttgart 21 verschiebbar.

Micha Bächle

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