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Kreisverband
Breisgau-Hochschwarzwald

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PRESSEMITTEILUNG der CDU Breisgau-Hochschwarzwald

Breisgau-Hochschwarzwald. Der Kreisvorstand der CDU Breisgau-Hochschwarzwald hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv mit der Aufarbeitung der Vorwürfe durch das Ermittlungsverfahren beschäftigt und hierzu die Situation auch von einer Freiburger Anwaltskanzlei als neutrale Instanz prüfen lassen. Nach derzeitigem Sachstand ist der Kreisverband der CDU nicht geschädigt und wird daher auch keine weiteren Schritte unternehmen. Dies beschloss der CDU-Kreisvorstand am 25. August einstimmig.

Die umfangreichen Ermittlungsunterlagen wurden von einem externen Anwalt im Auftrag der Kreis-CDU eingesehen und bewertet. Anhand dieser Bewertung hat der CDU Kreisvorstand jeden einzelnen Punkt diskutiert. So hat die Staatsanwaltschaft beispielsweise in ihrer Einstellungsverfügung einen Betrag von rund 5000 Euro an Ausgaben des Landtagsabgeordneten Gundolf Fleischer vom Wahlkampfkonto als nicht erstattungsfähig eingestuft. Hierzu liegen allerdings Belege vor, die jedoch nicht den heute notwendigen Anforderungen entsprechen. Der Kreisvorstand kritisiert die damals unzureichende Buch- und Protokollführung der eigenen Partei und hat daher für die Zukunft entsprechende Vorkehrungen getroffen. Überdies wurden die notwendigen Beschlüsse gefasst, um mögliche Fehlerquellen zu beseitigen. Der Vorstand hat somit eine umfangreiche Aufarbeitung der Geschehnisse und Vorwürfe durchgeführt.

gez. Micha Bächle, Pressesprecher 1.9.2010

Pressemitteilung